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Neues Verfahren für die Ausstellung der Pässe.
Biometrischer Pass (Pass 10).


Kantonale Ausweisverordnung regelt neues Verfahren für die Ausstellung der Pässe.

Am 1. März 2010 führt die Schweiz flächendeckend den neuen biometrischen Pass (Pass 10) ein. Damit ändert auch das bisherige Antrags- und Ausstellungsverfahren für die Ausweise. Im Kanton Zürich ist der Pass nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern neu beim Passbüro am Sihlquai 253 in Zürich zu beantragen. Das neue Verfahren macht eine Anpassung der kantonalen Ausweisverordnung nötig, die der Regierungsrat verabschiedet hat.

Gestützt auf Vorgaben aus dem internationalen Recht wird die Schweiz ab 1. März 2010 den Pass 10 mit biometrischen Daten ausstellen. In der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009 hat das Schweizervolk die für die Ausstellung von biometrischen Pässen erforderliche Änderung des Ausweisgesetzes angenommen. Ab dem 1. März 2010 wird zudem die Ausstellung der heutigen Pässe 03 und 06 eingestellt. Der neue biometrische Pass 10 ist mit einem Datenchip ausgestattet, auf dem Personendaten, Gesichtsbilder und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Das Bundesrecht legt auch die Gebühren für den Pass 10 fest. Er kostet 140 Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte zusammen für Erwachsene noch 148 Franken und für Kinder 68 Franken (exklusive Portokosten).

Pass nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Im Ausweisgesetz des Bundes wird das bisherige Ausstellungsverfahren geändert. Bisher musste der Antrag für einen Pass bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Neu bestimmen die Kantone die für die Ausstellung der Ausweise zuständigen Erfassungszentren, auf denen insbesondere die biometrischen Daten (Fotografie, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfasst werden. Das kantonale Ausführungsrecht muss nun an die geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Der Regierungsrat hat dazu eine neue kantonale Ausweisverordnung verabschiedet, die am 1. März 2010 in Kraft tritt.

Antrag per Internet oder Telefon ans kantonale Passbüro richten.
Die revidierte kantonale Ausweisverordnung sieht vor, dass die Anträge für die Ausstellung des biometrischen Passes 10 und des Kombiangebots (Bestellung von biometrischem Pass 10 und Identitätskarte) mittels Internet oder Telefon an das kantonale Passbüro zu richten sind. Dieses betreibt ab dem 1. März 2010 ein Erfassungszentrum am Sihlquai 253 in Zürich. Die Anträge können bereits ab dem 24. Februar 2010 auf http://www.schweizerpass.ch oder über Telefon 043 259 73 73 eingereicht werden. Mit dem Antrag per Telefon oder per Internet und der damit verbundenen Vergabe von Terminen (Reservationssystem) können Wartezeiten vermieden werden.

Die Fotografie für den biometrischen Pass wird im Erfassungszentrum erstellt. Es muss keine Fotografie mitgebracht werden. Die kantonale Ausweisverordnung sieht aber vor, dass eine digitale Fotografie mitgebracht werden kann. Diese muss den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Provisorische Pässe werden wie bisher vom Passbüro und von der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich ausgestellt. Hier kann der Antrag für die Passausstellung direkt durch persönliche Vorsprache am jeweiligen Schalter erfolgen.

Übergangsfrist für Identitätskarten.
Für die Identitätskarten sieht das Bundesrecht eine Übergangsfrist vor. Die Identitätskarten (soweit nicht zusammen mit einem Pass bestellt) können demnach noch während längstens zwei Jahren bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die kantonale Ausweisverordnung schöpft diese zweijährige Frist bis Februar 2012 aus. Auf diesen Zeitpunkt ist ein zusätzliches Erfassungszentrum für Pass und Identitätskarte in Winterthur geplant.

Die übrigen Regelungen in der neuen kantonalen Ausweisverordnung betreffend Verlust, Entzug und Datenbearbeitung wurden aus der bisherigen Verordnung übernommen.

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Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates vom 4. Februar 2010 / © 2009 Staatskanzlei des Kantons Zürich.