Kantonale
Ausweisverordnung regelt neues Verfahren für die Ausstellung
der Pässe.
Am 1. März 2010 führt die Schweiz flächendeckend den
neuen biometrischen Pass (Pass 10) ein. Damit ändert auch das
bisherige Antrags- und Ausstellungsverfahren für die Ausweise.
Im Kanton Zürich ist der Pass nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde,
sondern neu beim Passbüro am Sihlquai 253 in Zürich zu beantragen.
Das neue Verfahren macht eine Anpassung der kantonalen Ausweisverordnung
nötig, die der Regierungsrat verabschiedet hat.
Gestützt
auf Vorgaben aus dem internationalen Recht wird die Schweiz ab 1.
März 2010 den Pass 10 mit biometrischen Daten ausstellen. In
der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009 hat das Schweizervolk
die für die Ausstellung von biometrischen Pässen erforderliche
Änderung des Ausweisgesetzes angenommen. Ab dem 1. März
2010 wird zudem die Ausstellung der heutigen Pässe 03 und 06
eingestellt. Der neue biometrische Pass 10 ist mit einem Datenchip
ausgestattet, auf dem Personendaten, Gesichtsbilder und zwei Fingerabdrücke
gespeichert werden.
Das Bundesrecht
legt auch die Gebühren für den Pass 10 fest. Er kostet 140
Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte
zusammen für Erwachsene noch 148 Franken und für Kinder
68 Franken (exklusive Portokosten).
Pass nicht mehr
bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Im Ausweisgesetz des Bundes wird das bisherige Ausstellungsverfahren
geändert. Bisher musste der Antrag für einen Pass bei der
Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Neu bestimmen die Kantone die für
die Ausstellung der Ausweise zuständigen Erfassungszentren, auf
denen insbesondere die biometrischen Daten (Fotografie, Fingerabdrücke,
Unterschrift) erfasst werden. Das kantonale Ausführungsrecht
muss nun an die geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst
werden. Der Regierungsrat hat dazu eine neue kantonale Ausweisverordnung
verabschiedet, die am 1. März 2010 in Kraft tritt.
Antrag per Internet
oder Telefon ans kantonale Passbüro richten.
Die revidierte kantonale Ausweisverordnung sieht vor, dass die Anträge
für die Ausstellung des biometrischen Passes 10 und des Kombiangebots
(Bestellung von biometrischem Pass 10 und Identitätskarte) mittels
Internet oder Telefon an das kantonale Passbüro zu richten sind.
Dieses betreibt ab dem 1. März 2010 ein Erfassungszentrum am
Sihlquai 253 in Zürich. Die Anträge können bereits
ab dem 24. Februar 2010 auf http://www.schweizerpass.ch oder über
Telefon 043 259 73 73 eingereicht werden. Mit dem Antrag per Telefon
oder per Internet und der damit verbundenen Vergabe von Terminen (Reservationssystem)
können Wartezeiten vermieden werden.
Die Fotografie
für den biometrischen Pass wird im Erfassungszentrum erstellt.
Es muss keine Fotografie mitgebracht werden. Die kantonale Ausweisverordnung
sieht aber vor, dass eine digitale Fotografie mitgebracht werden kann.
Diese muss den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Provisorische
Pässe werden wie bisher vom Passbüro und von der Notpassstelle
der Kantonspolizei am Flughafen Zürich ausgestellt. Hier kann
der Antrag für die Passausstellung direkt durch persönliche
Vorsprache am jeweiligen Schalter erfolgen.
Übergangsfrist
für Identitätskarten.
Für die Identitätskarten sieht das Bundesrecht eine Übergangsfrist
vor. Die Identitätskarten (soweit nicht zusammen mit einem Pass
bestellt) können demnach noch während längstens zwei
Jahren bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die kantonale Ausweisverordnung
schöpft diese zweijährige Frist bis Februar 2012 aus. Auf
diesen Zeitpunkt ist ein zusätzliches Erfassungszentrum für
Pass und Identitätskarte in Winterthur geplant.
Die übrigen
Regelungen in der neuen kantonalen Ausweisverordnung betreffend Verlust,
Entzug und Datenbearbeitung wurden aus der bisherigen Verordnung übernommen.
WICHTIGE LINKS
zu diesem Thema.
Der
Schweizer Pass..
Medienmitteilung..
Quelle:
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 4. Februar 2010 / ©
2009 Staatskanzlei des Kantons Zürich.