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2004 - Berichte.
Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
 

Betriebliche Defizite bei der damaligen Crossair haben neben den schwersten Pilotenfehlern zum Absturz eines Jumbolino vor gut zwei Jahren am Zürcher Flughafen beigetragen. Aber auch das Bazl und die Flugsicherung stehen in der Kritik.

Direkte (kausale) Ursache für den Crossair-Absturz vom 24. November 2001 bei Bassersdorf war, wie am Wochenende bekannt wurde, ein bewusstes Abweichen der Piloten vom vorgegebenen Anflugprozedere. Bei dem Unglück starben 24 Menschen, 9 überlebten.
Wie aus dem heute offiziell in Zürich präsentierten Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchung (BFU) hervorgeht, hatte aber auch das Controlling der 2002 in die neue Swiss integrierten Crossair versagt.
Laut BFU-Ermittler hatten die Crossair-Verantwortlichen «fliegerische Defizite» des 57-jährigen Kommandanten nicht erkannt. Entsprechend wurden bei der Ausbildung keine Massnahmen ergriffen.
Kritisiert wird auch das damalige Auswahlverfahren für Co-Piloten, das nicht dem internationalen Standard entsprach. Der 25-jährige Co-Pilot hatte nichts unternommen, um die Fehler des Kommandanten zu verhindern.
Der Bericht übt gar Fundamentalkritik an der Fluggesellschaft. Der Unfallflug sei kein Einzelfall gewesen, bei dem Verfahrensvorgaben nicht befolgt wurden. Mindestens 40 entsprechende Fälle seien bekannt.
«Im Bestreben, kostenbewusst zu operieren (...) wurden Vorgaben grosszügig ausgelegt», heisst es im Bericht, und nicht bei allen Flugbesatzungen sei das «erforderliche Sicherheitsbewusstsein» erzeugt worden. Für ein Unternehmen mit 80 Flugzeugen sei die Flugsicherheitsabteilung «bescheiden» ausgerüstet gewesen.
Kritisiert wird im Bericht auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Die Wirksamkeit der Pilotenausbildung bei der Crossair sei nicht überwacht worden. Und der Flugbetrieb sei nie integral überprüft worden. Auch der Crossair-Absturz von Nassenwil im Jahr 2000 habe daran nichts geändert.
Vertreter des Uvek und des Bazl haben inzwischen reagiert, aber nur sparsam klare Aussagen gemacht. Dennoch: Gewisse Verbesserungen wurden schon realisiert, andere ins Auge gefasst.
Ob das Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL)
aus Spargründen zu wenig Personal hat oder je hatte und damit die Sicherheit gefährdet war, blieb an der Medienkonferenz ungeklärt. Der Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchung (BFU) hält fest, wegen Personalmangels habe sich die Aufsichtsbehörde mit der Kontrolle der Papiere zufriedengegeben und nicht konkret Maschine und Besatzung überprüft.
Inzwischen hat das zuständige Departement, das Uvek, einen Kredit von gut einer Million Franken bewilligt, um eine intensivere Beaufsichtigung der Swiss zu ermöglichen. Zudem ist ein Personal-Aufstockungsantrag des Bazl hängig.
Der Entscheid darüber liegt beim Bundesrat. Uvek-Sprecher Hugo Schittenhelm ist optimistisch: Es gelte das Prinzip «Safety first». Wenn es im übrigen um Sicherheit gehe, sei das Bazl stets mit den verlangten Ressourcen ausgestattet worden, versicherte er.
Weshalb das spezielle Alarmsystem für Unterschreitungen der minimalen Flughöhe (MSAW) nach dem Alitalia-Unfall im Dezember 1990 zwar auf den Pisten 14 und 16 (für Anflüge aus Norden und Nordwesten), nicht aber auf der Ost-West-Piste 28 installiert wurde, erklärte Bazl-Sprecher Daniel Göring mit besonderen technischen Anforderungen.
Nach dem Crossair-Absturz wurde es nun installiert - auf Piste 28 und auf Piste 34, auf welche die Südanflüge erfolgen. Zusammen mit anderen Installationen erhöht es die Sicherheit bei der Flugüberwachung.
Die bessere Ausrüstung der Pisten mit solchen Installationen ist eine der Empfehlungen, die das Bfu aufgrund der Untersuchung des Crossair-Unfalls bei Bassersorf abgegeben hatte. Auch andere wurden umgesetzt. Dies war laut Göring so rasch möglich, weil das Bfu schon nach einem halben Jahr erste Ergebnisse unterbreitete.
Unter anderem wurde der Mindestwert für die horizontale Sicht auf 4000 Meter verdoppelt. Die Wolken dürfen noch bis 1200 Fuss über Boden hängen. Die Flugsicherung skyguide wurde angewiesen, ein Warnsystem für zu tief anfliegende Maschinen einzurichten.
Nachdem der menschliche Faktor beim Absturz eine zentrale Rolle spielte, gab das Bfu auch diesbezüglich mehrere Empfehlungen ab. Bei der Aufsicht der Swiss werde diesen nun Rechnung getragen, sagte Göring - unter anderem mit der Überprüfung von Ausbildungsgängen.
Auch die Studie des niederländischen NLR-Instituts über die Sicherheit im Schweizer Luftverkehr setzte einiges in Bewegung. So setzte das Uvek etwa einen speziellen Beauftragten für die Luftfahrt-Sicherheit ein.
Andrea Muggli, der diese Funktion innehat, will vorab Instrumente schaffen, welche einerseits langfristige Planungen unterstützten, anderseits aber auch ein rasches Reagieren auf akute Mängel und Empfehlungen erlauben. Die personelle Aufstockung beim BAZL gehört laut Muggli ebenso zu diesen «Gesamtanstrengungen» wie künftige intensivere Sicherheitsüberprüfungen. (ben/sda)

Absturz in Bassersdorf: Pilotenfehler
Die Fluggesellschaft Swiss hat einen Pilotenfehler beim Absturz eines Jumbolinos der Crossair bei Bassersdorf (ZH) von 2001 bestätigt.
Warum das Sicherheitsnetz nicht funktioniert habe, bleibe offen. Sollte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren eröffnen, sei Swiss an einer raschen Aufklärung interessiert, hiess es.

Die Fluggesellschaft Swiss hat am Dienstagmorgen in einer Mitteilung Stellung genommen zum Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchung (BFU) über den Absturz einer Crossair-Maschine bei Bassersdorf (ZH) vom 24. November 2001, bei dem 24 Menschen getötet wurden. Demnach hat der Kommandant der Maschine die Mindestflughöhe unterschritten. Warum das Sicherheitsnetz innerhalb und ausserhalb des Flugzeuges nicht funktioniert habe, bleibe im Untersuchungsbericht unbeantwortet, schreibt Swiss. Der sehr erfahrene Kapitän habe über alle nötigen Qualifikationen verfügt, um diesen Flug durchzuführen. Er sei zudem Experte und Ausbildner für Instrumentenflug des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) gewesen.

Sowohl Crossair wie Swiss hätten jederzeit die internationalen und nationalen Anforderungen bezüglich Flugsicherheit erfüllt, heisst es weiter. Die Sicherheitsempfehlungen seien bereits kurze Zeit nach dem Absturz umgesetzt worden. Die endgültigen Erkenntnisse über den exakten Ablauf und die Ursachen des Absturzes verlangten gemäss BFU-Bericht keine weiteren Massnahmen. Als weiterführende Massnahmen habe Swiss ein komplett neu überarbeitetes Flight Safety Programm eingeführt, das sowohl die Rekrutierungs-, Ausbildungs- und Überprüfungsprogramme der Besatzungen wie auch die Abläufe der gesamten Operation betreffe. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme sei ein sonst in der Branche nicht übliches Flight Safety Advisory Board eingesetzt worden.

In der Mitteilung geht Swiss auch auf die juristischen Folgen des Flugzeugabsturzes ein. Sie bestätigt, dass der Flugunfalluntersuchungsbericht bei der Bundesanwaltschaft liegt. Swiss sei an einer lückenlosen Aufklärung interessiert, heisst es dazu.

Mit den Angehörigen von 18 Passagieren habe die Fluggesellschaft inzwischen eine Einigung erzielt, beziehungsweise die Angehörigen hätten innert der gesetzlichen Frist keine weiteren Ansprüche über die bereits geleistete Auszahlung gestellt. Eine weitere Vereinbarung stehe kurz vor dem Abschluss. Swiss sei zudem darüber informiert, dass Angehörige von zehn Passagieren Klagen beziehungsweise ein Verfahren zur Wahrung ihrer Interessen eingeleitet hätten. Diese Verfahren seien in der Schweiz, in Deutschland und in Israel eingeleitet worden. Den Angehörigen der tödlich verunfallten und der schwer verletzten Passagiere sei kurz nach dem Unfall eine Vorauszahlung von knapp 210.000 Franken offeriert und ausgezahlt worden. In den übrigen Fällen habe die Vorauszahlung 30.000 Franken betragen.

Unfallbericht Bassersdorf: BAZL hat Sicherheitsempfehlungen umgesetzt
Das
Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Sicherheitsempfehlungen aus dem heute veröffentlichten Unfallbericht über den Absturz einer Crossair-Maschine im November 2001 bei Bassersdorf umgesetzt.
Das
Büros für Flugunfalluntersuchung (BFU) hatte rund ein halbes Jahr nach dem Absturz eines Crossair-Jumbolinos bei Bassersdorf dem BAZL einen Zwischenbericht unterbreitet. Das Amt prüfte die darin enthaltenen acht Sicherheitsempfehlungen umgehend und setzte sie wo möglich um. So wurden bei Swiss als Nachfolgegesellschaft von Crossair die Anflugverfahren auf Pisten, die nicht mit Instrumentenlandesystemen ausgerüstet sind, überprüft und angepasst. Überdies befürwortete das BAZL den Einbau von weiterentwickelten Bodenannäherungswarnsystemen (Terrain Avoidance and Warning Systems) in den Swiss-Flugzeugen noch vor Inkraftreten des weltweiten Obligatoriums ab dem Jahr 2005.Bezüglich des Anflugs auf die Piste 28 (Ost-Westpiste) des Flughafens Zürich hatte das BAZL bereits kurz nach dem Unfall reagiert. Das Amt verlangte einerseits die Übermittlung zusätzlicher Wetterdaten für die Piste 28 in Bassersdorf an die Flugsicherung. Anderseits erhöhte es die Mindestwerte auf 4000 Meter horizontale Sicht sowie 1200 Fuss Wolkenuntergrenze über Grund. Zudem verfügte das BAZL bei der Flugsicherung die Einrichtung eines Warnsystems für Fälle, in denen ein Flugzeug unter die für einen sicheren Anflug definierte Minimalhöhe absinkt (Minimum Safe Altitude Warning System).Mehrere Sicherheitsempfehlungen drehten sich um menschliche Aspekte in der Arbeit einer Cockpit-Besatzung. Diesen Empfehlungen – unter anderem Kriterien für die Umschulung von Piloten auf andere Flugzeugtypen – trägt das BAZL im Rahmen seiner intensivierten Aufsicht über die Fluggesellschaft Swiss Rechnung. Dafür kommen Instrumente wie Audits von Ausbildungsgängen und Qualitätssicherungssystemen, Inspektionen sowie intensive Gespräche mit den für das Training und die Sicherheit bei Swiss Verantwortlichen zum Einsatz. Diese Tätigkeiten sollen in Zukunft noch intensiviert werden. Die Frage der dafür notwendigen personellen Dotation des Amtes ist einer der Kernpunkte des laufenden Reorganisationsprojektes Topas. Das als Folge des NLR-Berichts lancierte Projekt verfolgt das Ziel, dem BAZL die optimalen Strukturen und Mittel zu verschaffen, um die Aufsicht über sämtliche Akteure in der schweizerischen Luftfahrt wahrnehmen zu können. Bern, 3. Februar 2004 Bundesamt für ZivilluftfahrtInformation

 

Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Absturz einer Crossair-Maschine vor gut zwei Jahren am Zürcher Flughafen ein Strafverfahren eröffnet. Es steht vor dem Hintergrund neuer Fakten, die der BFU-Untersuchungsbericht liefert.

Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren wegen «fahrlässiger Tötung» oder «schwerer fahrlässiger Körperverletzung» laufe vorderhand gegen Unbekannt, sagte Hansjürg Mark Wiedmer auf Anfrage. Es gehe darum, mögliche strafrechtliche Verantwortungen im Zusammenhang mit dem Unfall abzuklären, bei dem im November 2001 24 Menschen ums Leben kamen.
Die Bundesanwaltschaft habe den veröffentlichten BFU-Bericht sorgfältig geprüft. Die beiden Piloten als direkte Verursacher des Absturzes könnten zwar strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden, da sie dabei ums Leben kamen, räumte Wiedmer ein. Es stelle sich jedoch die Frage, ob auch ausserhalb des Flugzeuges fahrlässige Handlungen begangen worden seien.
Der BFU-Bericht kritisiert unter anderem, dass die Crossair auf fliegerische Defizite des Piloten, die während seiner Laufbahn wiederholt deutlich wurden, nicht adäquat reagiert habe.
Und das Bundesasmt für Zivilluftfahrt (Bazl) habe seinerseits die Fluggesellschaft Crossair nicht ausreichend kontrolliert. Die Swiss als Nachfolgegesellschaft der Crossair gab im Zusammenhang mit dem Strafverfahren ihre volle Kooperation mit den Behörden bekannt


Quelle: Internet